Unsere Schwerpunkte sind

Familienrecht

Mindestens jede dritte Ehe wird geschieden. Die Folgen sind gravierend, nicht nur emotional. Trennung, Vermögen, Unterhalt, Umgangs-regelungen mit Kindern: Viele Fragen stellen sich den Betroffenen
und ohne anwaltliche Beratung ist man schnell „schlecht beraten“.


Das Familienrecht berührt alle rechtlichen Belange von ehelichen und nichtehelichen Lebenspartnerschaften.

Zu typischen Themen gehören:

Ehe und Lebenspartnerschaften

  • Trennung, Scheidung und sich daraus ergebende Folgen
  • Eheverträge oder Verträge nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Haftung für den Ehe- und Lebenspartner
  • Steuerliche Folgen

Unterhaltsfragen, Vermögen

  • Unterhaltsansprüche zwischen den Parteien
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Hausratsaufteilung
  • Ehewohnung

Eheliche und nichteheliche Kinder

  • Unterhaltsfragen
  • Elterliche Sorge, Kindschafts- und Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Adoptionsrecht

Bei Scheidungen und Trennungen ist es unumgänglich, sich
anwaltlich informieren und beraten zu lassen, denn diese Schritte sind
nicht selten mit einschneidenden Folgen für das weitere Leben verbunden,
die allein nicht immer bewältigt werden können.

Arbeitsrecht

Gerade im Arbeitsrecht scheitern viele an sich aussichtsreiche Anliegen oft schon daran, dass Fristen oder formelle Anforderungen nicht beachtet werden.
Daher empfiehlt es sich, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, der mit diesem Gebiet und seiner ausufernden
Rechtsprechung vertraut ist.


Im Rahmen arbeitsrechtlicher Beziehungen können sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer
eine Reihe von rechtlich schwierigen Fragen zu beantworten sein:

Vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses sind vor allem

für den Arbeitgeber von Bedeutung

  • die Ausschreibung und die Personalauswahl
  • die Art des Arbeitsverhältnisses
  • die Gestaltung des Arbeitsvertrags
  • die Anfechtung wegen Täuschung und

für den Arbeitnehmer ist ausschlaggebend

  • das Auftreten bei Bewerbung und Vorstellung,
  • das „Recht zur Lüge“ beim Einstellungsgespräch und
  • die Gestaltung des Arbeitsvertrags.

Nach Beginn eines Arbeitsverhältnisses liegen die meisten Probleme bei

  • der richtigen Bemessung des Arbeitsentgelts
  • der nachträglichen Veränderung der Arbeitsbedingungen
  • der Reglementierung von Arbeitnehmern
  • der Notwendigkeit der Beteiligung betrieblicher Arbeitnehmervertretungen

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellen sich insbesondere die Fragen

für den Arbeitgeber

  • ob ein bestimmter Arbeitnehmer gekündigt werden kann,
  • was bei einer Kündigung formell und inhaltlich zu beachten ist und

für den Arbeitnehmer

  • ob eine Kündigung wirksam ist und
  • wie man sich gegen eine Kündigung wehrt